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Betriebsmassnahmen Hallwilersee

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Betriebsmassnahmen rund um den Hallwilersee

Hallwilersee für Mensch und Natur. Weil uns dieser schöne See am Herzen liegt.

Der Hallwilersee gehört den wertvollsten Landschaften der Schweiz (BLN-Inventar Nr. 1303) und ist damit nicht nur ein beliebter Wohnort, sondern auch ein beliebtes Ausflugs- und Naherholungsziel für Auswärtige. Die See- und Uferlandschaft ist im Kanton Aargau durch das Hallwilerseeschutzdekret und im Kanton Luzern über die Verordnung zum Schutz des Baldegger- und Hallwilersees geschützt, um den Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als schonend zu nutzender Erholungsraum zu erhalten.

Informationstafeln rund um den See, welche dieses Jahr erneuert wurden, weisen auf die geltenden Verhaltensregeln und Verbote hin. Zudem sind seit 2012 Hallwilersee-Ranger als Aufsichtsperson aber vor allem auch als Ansprechpartner unterwegs. Sie geben Auskunft über die Landschaft und die Tier- und Pflanzenvielfalt rund um den See. und sorgen für die Einhaltung der geltenden Regeln. Auch zu anderen Fragen wissen die Ranger meistens eine Antwort und helfen gerne weiter. Zudem vermitteln sie bei Konflikten zwischen unterschiedlichen Nutzungsgruppen und Erholungssuchenden.

Das Bedürfnis, rund um den Hallwilersee gemeinsame „Betriebsmassnahmen“ zu definieren führte neben der Einführung des Rangerdienstes zudem zur 2011 unterzeichneten Vereinbarung über die „kantonsübergreifende Zusammenarbeit“ zwischen der Repla Lenzburg-Seetal (heute LLS) und des Regionalen Entwicklungsträgers IDEE SEETAL LU).

Die erfolgreiche Zusammenarbeit in der kantonsübergreifenden, paritätisch zusammengesetzten Begleitgruppe KEK Seetal gewährleistet die Abstimmung der kommunalen und regionalen Anliegen über die Kantonsgrenze hinweg, nach dem Motto: Zwei Seen – ein Tal – eine Identität!

Beispiele weiterer Themen:
» Veloroute Hallwilersee
» Fischerei Hallwilersee